AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem*der Auftraggeber*in und der Octaris Consulting e. U. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Auftraggebers*in sind ungültig, es sei denn, diese werden von Octaris Consulting e. U.  ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Soweit zwischen den Parteien individuelle, schriftliche Vereinbarungen bestehen (einschließlich Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen), welche von den Bestimmungen dieser Bedingungen abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen diese individuellen Regelungen vor.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben ist.

2.3 Der Vertrag kommt mit Annahme des von der Octaris Consulting e. U.  übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Einlangen der dem Angebot beiliegenden, vom*von der Auftraggeber*in firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung bei der Octaris Consulting e. U..

2.4 Die Octaris Consulting e. U. ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Octaris Consulting e. U. selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem*der Auftraggeber*in.

2.5 Sofern die Octaris Consulting e. U. Seminare, Webinare, Videokonferenzen oder sonstige Veranstaltungen zu vertragsgegenständlichen oder ähnlichen Themen- oder Sachgebieten anbietet, verfolgen diese allesamt ausschließlich den Zweck, zu informieren oder einen allgemeinen Überblick über gewisse Fragestellungen und Themen zu geben. Alle in den vorbezeichneten Veranstaltungen dargebotenen Inhalte und vorgenommenen Betrachtungen, insbesondere rechtlicher Aspekte, erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Sie stellen insbesondere bei Themen mit Rechtsbezug keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar bzw. können und wollen eine solche aus standesrechtlichen Gründen auch nicht ersetzen. Eine Rechtsberatung muss individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch eine*n Rechtsanwalt*Rechtsanwältin erfolgen.

2.6 Sofern die Leistungserbringung durch die Octaris Consulting e. U. in der Erstellung eines Berichtes oder in der Zusendung eines Newsletters besteht, sind diese mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen der Octaris Consulting e. U. über die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Gesetze und Vorschriften erstellt. Die geäußerten Aussagen entsprechen dem Kenntnisstand der ÖSB Consulting GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung, basierend auf der diesfalls aktuellen Marktentwicklung. Die enthaltenen Informationen können sich jederzeit ändern und spiegeln nur eine Momentaufnahme wider. Newsletter dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Berichte werden stets für einen bestimmten Zweck und eine*n bestimmte*n Adressaten*in erstellt. Berichte stellen keine Rechtsberatung dar. Es besteht keine Verpflichtung der Octaris Consulting e. U. zur Aktualisierung von Berichten oder Newslettern.

2.7 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Octaris Consulting e. U. zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der*die Auftraggeber*in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Octaris Consulting e. U. anbietet.

3. Aufklärungspflicht des*der Auftraggebers*in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der*die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der*die Auftraggeber*in wird die Octaris Consulting e. U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der*die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass der Octaris Consulting e. U. auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beraterin bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des*der Auftraggebers*in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Die Octaris Consulting e. U. verpflichtet sich, über ihre Arbeit und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem*der Auftraggeber*in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der*die Auftraggeber*in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 

5.3 Die Octaris Consulting e. U. ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von der Octaris Consulting e. U. und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Octaris Consulting e. U.. Sie dürfen vom*von der Auftraggeber*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der*die Auftraggeber*in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Octaris Consulting e. U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Octaris Consulting e. U. – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des*der Auftraggebers*in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Octaris Consulting e. U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Die Octaris Consulting e. U. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den*die Auftraggeber*in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

7.2 Dieser Anspruch des*der Auftraggebers*in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Die Octaris Consulting e. U. haftet dem*der Auftraggeber*in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Octaris Consulting e. U.  beigezogene Dritte zurückgehen. 

8.2 Schadenersatzansprüche des*der Auftraggebers*in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

8.3 Der*die Auftraggeber*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Octaris Consulting e. U. zurückzuführen ist.

8.4 Sofern die Octaris Consulting e. U. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Octaris Consulting e. U. diese Ansprüche an den*die Auftraggeber*in ab. Der*die Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Die Octaris Consulting e. U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des*der Auftraggebers*in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich die Octaris Consulting e. U., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen des*der Auftraggebers*in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

9.3 Die Octaris Consulting e. U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Die Octaris Consulting e. U.  ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der*die Auftraggeber*in leistet der Octaris Consulting e. U.  Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

10 Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Octaris Consulting e. U.  ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem*der Auftraggeber*in und der Octaris Consulting e. U. . Die Octaris Consulting e. U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Octaris Consulting e. U. fällig.

10.2 Die Octaris Consulting e. U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Octaris Consulting e. U. vom*von der Auftraggeber*in zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des*der Auftraggebers*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Octaris Consulting e. U., so behält die Octaris Consulting e. U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Octaris Consulting e. U. bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Octaris Consulting e. U. von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Die Octaris Consulting e. U. ist berechtigt, dem*der Auftraggeber*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der*die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Octaris Consulting e. U. ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

  • wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder 
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Octaris Consulting e. U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Octaris Consulting e. U. eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Die Octaris Consulting e. U. ist berechtigt, das Unternehmen des*der Auftraggebers*in und das gegenständliche Projekt in ihre Referenzliste aufzunehmen, d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung des gegenständlichen Projekts Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der*Die Auftraggeber*in erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über die Octaris Consulting e. U. Auskünfte zu geben.

13.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.3 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Octaris Consulting e. U.. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Octaris Consulting e. U. zuständig.

 

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